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BAUEN OHNE FINANZIELLE GEFAHRENQUELLEN
Bauherren haften bei ihren Bauvorhaben für die Sicherheit der Baustelle und für Unfälle der helfenden Personen.
Gegen dieses und zahlreiche weitere Risiken schützt sie eine spezielle Bauherren-Haftpflichtversicherung. Denn mit der Verkehrssicherung der Baustelle, der Auswahl geeigneter Architekten und Bauunternehmer, der Bauüberwachung und der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist es nicht getan.
Und führt der Bauherr Arbeiten in eigener Regie durch, haftet er selbst bei Unfällen der helfenden Personen.
Denn Berufsgenossenschaften und Krankenkassen können in vielen Fällen hohe Regressanforderungen an ihn stellen.
Baueigenleistungen sind deshalb mitversichert; dieser Versicherungsschutz besteht auch in Fällen, in denen er eigene Bauleistungen erbringt oder nichtversicherungspflichtige Arbeitsmaschinen bis zu 20 Kilometer Höchstgeschwindigkeit pro Stunde einsetzt.
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